Rechnung Mahnung von ProConcepta GmbH oder CTI Collecttreuhandinkasso wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten?

Die Firma ProConcepta GmbH sowie das Inkassounternehmen CTI Collecttreuhandinkasso GmbH jeweils mit Sitz in der Schweiz verschicken aktuell vermehrt Rechnungen an Gewerbetreibende. Gegenstand der Rechnung ist die angebliche Beauftragung des Branchenbuchbetreibers,die Unternehmensdaten des Gewerbetreibenden in ein Online-Branchenbuch eintragen zu lassen. Hintergrund der Beauftragung ist ein an den Gewerbetreibenden von der Global Media GmbH LLC übersandtes Formular, in dem der angeschriebene Unternehmer aufgefordert wurde, das Formular mit voreingetragenen Unternehmensdaten auf die Richtigkeit zu überprüfen und sodann auch zu unterschreiben. Im Kleingedruckten des Formulars findet sich der Hinweis, dass der Vertrag 2 Jahre läuft, wobei die jährlichen Kosten 990,00 EUR betragen. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 1.980,00 EUR. Der Vertrag verlängert sich zudem, wenn dieser nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Erst mit Erhalt der Rechnung in Höhe von 990,00 EUR wird dem betroffenen Gewerbetreibenden bewusst, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag mit erheblichen Folgekosten abgeschlossen hat. Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmens CTI Collecttreuhandinkasso. Insofern fragen betroffene Unternehmer zu Recht, ob der in Rechnung gestellte Betrag tatsächlich bezahlt werden muß.

Wichtiger Hinweis:

Es gibt zahlreiche Onlinebranchenbücher, in welchen Firmendaten kostenlos eingetragen werden können. Andere OnlineBranchenbuchbetreiber versuchen hingegen, diese Leistungen kostenpflichtig anzubieten. Es kann jedoch nicht in jedem Fall empfohlen werden, einen derartigen kostenpflichtigen Vertrag über den Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenverzeichnis abzuschließen und entsprechende Formulare zu unterschreiben. Häufig ist nämlich die Auffindbarkeit derartiger Firmenregister in Suchmaschinen schlecht, da die Portale meist nicht suchmaschinenoptimiert gestaltet sind. Nach hier vertretener Auffassung geht es allein darum, kostenpflichtige Wucherverträge abzuschließen. Die Forderung sollte daher nicht vorschnell bezahlt. Nach hier vertretener Ansicht gibt es verschiedene Möglichkeit, die Forderung zurückzuweisen und den Vertrag anzugreifen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Sie können auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert